Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.09.1984

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.09.1984 - 3 Ws 133/84 (StrVollz)   

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https://dejure.org/1984,1635
OLG Celle, 21.09.1984 - 3 Ws 133/84 (StrVollz) (https://dejure.org/1984,1635)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.1984 - 3 Ws 133/84 (StrVollz) (https://dejure.org/1984,1635)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 1984 - 3 Ws 133/84 (StrVollz) (https://dejure.org/1984,1635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsDSG § 11 S. 1; StVollzG § 115 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 44
  • StV 1985, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.1984 - 3 Ws 133/84
    Die staatliche Maßnahme muß zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet und erforderlich sein, der Eingriff in die Privatsphäre darf seiner Intensität nach nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (vgl. BVerfGE 27, 344 ).
  • OLG Stuttgart, 07.06.1972 - 2 VAs 158/71
    Auszug aus OLG Celle, 21.09.1984 - 3 Ws 133/84
    Das Rehabilitationsinteresse bei Grundrechtsverletzungen begründet ebenso wie die Gefahr der Wiederholung oder die Fortdauer der diskriminierenden Wirkung einer Maßnahme das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage (Senatsbeschlüsse zu § 28 EGGVG vom 16.7.1982 - 3 VAs 18/81 -, vom 15.12.1982 - 3 VAs 9/82-; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146 [2147] vgl. auch BVerfGE 49, 329 [338] und Amelung NJW 1979, 1687 [1689]).
  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

    Eine derartige Auskunftserteilung ist eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1989, 186; OLG Celle NStZ 1985, 44; Senat, Beschluß vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 389/07 Vollz -); der Beschluß vom 9. Januar 1986 - 5 Ws 270/85 Vollz - (GA 1986, 456) betrifft einen anderen Sachverhalt, nämlich ein dem Melderecht zugehöriges Streitverhältnis).
  • OLG Hamm, 28.04.1988 - 1 Vollz (Ws) 115/88

    Auskunftserteilung durch Vollzugsbehörde an Dritte; Keine gesetzliche Regelung;

    (NStZ 1985, 44 ).
  • OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88
    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer hält der Senat die Kontaktaufnahme des Anstaltsleiters zu außenstehenden Firmen zur Kontrolle der Bezahlung der Warenlieferungen für eine Maßnahme i. S.d. § 109 StVollzG , durch die in den durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1 ff.) geschützten Rechtskreis des Gefangenen eingegriffen wird (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. April 1988 - 1 Vollz [Ws] 115/88 sowie Beschluß des OLG Celle vom 21. September 1984- 3 Ws 133/84 [StrVollz] = NStZ 1985, 44 , die beide eine Auskunft über den Aufenthalt des Gefangenen in der JVA betreffen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1984 - 2 Ws 331/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2414
OLG Düsseldorf, 06.09.1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 164
  • NStZ 1985, 44
  • StV 1985, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89

    Vollzug der Untersuchungshaft; Haftraum; Untersuchungshäftling; Fernsehgerät;

    ... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Ansonsten kehrt sich jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Handelt es sich um Gegenstände, bei denen ein derartiges Risiko nicht auf der Hand liegt, so ist der Besitz grundsätzlich zu gestatten und nur bei konkreten gefährdungserhöhenden Umständen, die wiederum in der Person des Gefangenen oder der Haftsituation begründet sein können, ausnahmsweise zu versagen (vgl. z. B. OLG Koblenz NStZ 1985, 528: Walkman; OLG Koblenz NStZ 1983, 331 , OLG Düsseldorf StV 1985, 22; OLG Zweibrücken StV 1989, 537, 538: batteriebetriebenes Fernsehgerät; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 421 f.: elektronische Schreibmaschine).
  • OLG Hamm, 22.08.1985 - 2 Ws 279/85
    Die vom Verteidiger in seiner als Gegenvorstellung bezeichneten Eingabe vom 29. Juli1985 zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf StV 1985, 22 steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
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